Kurbeiträge in der Krummhörn

Die Erhebung der Kurbeiträge erfolgt in den nachstehenden Kurbeitragszonen:

Zone I: Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr
Zone II: übriges Gemeindegebiet

Bei einer Familie werden höchstens vier Personen bei der Berechnung des Kurbeitrages zugrunde gelegt. Als Personen einer Familie im Sinne dieser Satzung gelten die Ehegatten, die ihrem Haushalt angehörenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die ständig in der Familie lebenden Verwandten ohne eigenes Einkommen. Siehe dazu auch: "Kurbeitragssatzung Krummhörn"

Der Kurbeitrag wird nach der Dauer des Aufenthalts bemessen. Er beträgt in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Oktober jeden Jahres pro Tag:

Zone 1

Zone 2

a.)

für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres

2,30 €

1,50 €

b.)

für Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

0,50 €

0,50 €



In der übrigen Zeit pro Tag:

Zone 1

Zone 2

a.)

für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres

1,15 €

0,75 €

b.)

für Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

0,25 €

0,25 €



Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind vom Kurbeitrag befreit. Siehe dazu auch "Kurbeitragssatzung Krummhörn "